Santo Domingo.- Es war ein langer Kampf der Katholischen Kirche, die Abtreibung in der Dominikanischen Republik unter Verbot zu stellen. Am Ende siegten die „Moralisten“, die Gesetzgeber änderten die bisherige Rechtsprechung, man stellte einen Schwangerschaftsabbruch unter Strafe.
Dabei wurde kein Unterschied gemacht, ob es eine normale Schwangerschaft ist oder eine Schwangerschaft aufgrund eines Verbrechens, wie einer Vergewaltigung oder Inzest. Selbst wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist oder das Neugeborene eine schwere Behinderung haben wird, all dies gilt nicht als Grund für eine Abtreibung.
Die Rechtsprechung sieht nicht nur die Bestrafung der Schwangeren vor, auch die Personen, welche eine Abtreibung durchführen, Ärzte, Krankenschwestern und Hebammen werden mit Geld- und Haftstrafen bestraft.
Diesen Zustand will die Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen (UN) nun ändern und forderte von der dominikanischen Regierung eine Lockerung des Abtreibungsgesetzes. Frauen und minderjährige Schwangere sollen ebenso wenig bestraft werden wie Personen, die einen Abbruch durchführen, wenn es sich um einen Ausnahmefall handelt.
Eine der Gründe ist, dass nun illegal durchgeführte Aborte ein Risiko für die Mutter darstellt. Die Vereinten Nationen fordern eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wenn das Leben der werdenden Mutter in Gefahr ist oder das Neugeborene einen schweren Schaden hat. Ebenso soll ein Schwangerschaftsabbruch legal sein, wenn er aus einer Vergewaltigung resultiert oder ein Inzestvergehen vorliegt.