Dominikanische Republik: Empfehlungen für den Gebrauch von Drohnen zu Ostern

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Santo Domingo.- Gleich vorweg: Es gibt in der Dominikanischen Republik zahlreiche Vorschriften zum Gebrauch von Drohnen. Nachteinsätze müssen genehmigt werden, man darf nicht über Personen fliegen usw., doch Gesetze haben und einhalten und kontrollieren sind ein anderes Thema. Zur Osterwoche hat IDAC ( Dominikanisches Institut für Zivile Luftfahrt ) Empfehlungen gegeben die einen gefahrlosen Gebrauch dieser Fluggeräte ermöglichen sollen. Über die Webseite der Organisation und soziale Netzwerke hat man auf bestehende Richtlinien hingewiesen, zusätzlich appelliert man an die Verantwortlichkeit der Betreiber von Drohnen. Beim Fliegen einer Drohne darf weder der Flugverkehr bedroht werden, noch Personen oder deren Eigentum. Um dies zu gewährleisten, sollen die Betreiber nur auf Sicht fliegen, nie eine Höhe von 400 Fuß (121 Meter) überschreiten, nicht über Personen fliegen, vor allem nicht an Stränden und Plätzen, wo sich besonders viele Menschen aufhalten. Ein Sicherheitsabstand von 50 Metern ist zu Personen, Fahrzeugen und Gebäuden einzuhalten. Im Bereich von Flugplätzen ist das Fliegen von Drohnen grundsätzlich untersagt. Eine Nichtbeachtung der Regeln und Gesetze kann bedeuten, dass man Sanktionen gegen den Drohnenflieger einleiten wird. IDAC empfiehlt den Besitzern von Drohnen, sich Clubs und anderen Drohnenbesitzern anzuschließen um Techniken zu erlernen und Erfahrungen auszutauschen. 

Quelle: Diariolibre  

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