Die Exekutive hat ein Dekret erlassen, in dem die Vergabe von Aufträgen für die Gestaltung, Lieferung von Pässen, Ausrüstung und Wartung der technischen Systeme für die Ausstellung des elektronischen Passes in der Dominikanischen Republik als Angelegenheit der nationalen Sicherheit erklärt wird.
Der Erlass 282-23 ist Teil der vorherigen Schritte für die Beantragung der Genehmigung des Schengen-Visums, die bisher noch nicht erfolgt war.
Das Dekret legt eine Frist von einem Jahr ab seinem Inkrafttreten für diese Sicherheitserklärung fest und stuft alle Informationen über die abgeschlossenen Verträge als „vorbehalten“ ein.
In dem genannten Dekret weist die Exekutive darauf hin, dass die ICAO in ihrem Evaluierungsbericht der Generaldirektion für Pässe empfiehlt, maschinenlesbare Pässe auszustellen, um die Sicherheit dieses Reisedokuments, seine Ausstellung, die Verwaltung der Identität und den Bericht über die technische Evaluierung in der Dominikanischen Republik zu verbessern.
Der maschinenlesbare Reisepass, der von mehr als 110 Ländern eingesetzt wird, ist zuverlässiger und sicherer, einfacher zu warten und zu ersetzen als der derzeitige maschinenlesbare Reisepass, mit einer Technologie, die aufgrund des integrierten verschlüsselten elektronischen Sicherheitsschaltkreises schwer zu kopieren ist, sowie mit biometrischen Elementen zur Authentifizierung der Identität und Staatsangehörigkeit des Reisenden. Die Regierung ist daher der Ansicht, dass sie die Ausstellung dieser Pässe vorrangig vornehmen sollte.
In dem Erlass wird auch betont, dass der verschlüsselte elektronische Schaltkreis, aus dem der maschinenlesbare Pass besteht, zusammen mit anderen Merkmalen eine betrügerische Manipulation erschwert und somit verhindert, dass die Identität von Personen, die mit illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden organisierten Verbrechen oder dem Terrorismus in Verbindung stehen, verschleiert wird.
Wie aus den Artikeln des Dekrets hervorgeht, müssen die entsprechenden Vergabeverfahren in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verfassung der Republik und den geltenden Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen durchgeführt werden.
Ebenso sieht es vor, dass die Generaldirektion für Pässe die entsprechenden Verfahren über das von der Generaldirektion für öffentliches Auftragswesen verwaltete Transaktionsportal abwickeln muss, das über einen gesonderten Kreislauf für diese Prozesse verfügt.