Dominikanische Republik: Oberster Gerichtshof spricht Diaz Rúa und Rondón im Fall Odebrecht frei

Diaz Rúa und Rondón

SANTO DOMINGO – Der Oberste Gerichtshof der Dominikanischen Republik hat am Freitag eine Kassationsbeschwerde zugunsten von Víctor Díaz Rúa und Ángel Rondón angenommen und sie von den gegen sie erhobenen Vorwürfen im Fall Odebrecht freigesprochen.

Beide, die wegen Geldwäsche und Bestechung im Fall Odebrecht zu fünf bzw. acht Jahren Haft verurteilt wurden, sollen freigesprochen werden und ihr gesamtes Vermögen zurückerhalten.

DIE ANSCHULDIGUNG WURDE NICHT BEWIESEN

Das Urteil begründet den Freispruch damit, dass die Anschuldigung nicht bewiesen sei, „wie in Artikel 337 Ziffer 1 der Strafprozessordnung vorgesehen“, und weist daher die Kassationsbeschwerde von Wilson Camacho, stellvertretender Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft der Republik, zurück.

Mit dieser Berufung hatten Camacho und andere Staatsanwälte die Änderung des ursprünglichen Urteils in ein strengeres und exemplarisches Urteil beantragt, das von der Dritten Kammer der Strafkammer des Berufungsgerichts des Nationalen Bezirks am 19. Mai 2023 verhängt worden war.

Neben Díaz Rúa und Ángel Rondón wurde auch Conrado Enrique Pittaluga Arzeno von der strafrechtlichen Verantwortung in diesem Fall freigesprochen. (Quelle: almomento)

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