Santo Domingo.- Hausangestellte in der Dominikanischen Republik haben Anrecht auf Urlaubsgeld und Weihnachtsferien. Viele private Arbeitgeber leisten sich eine Putzfrau, Kindermädchen, Gärtner und andere Hilfskräfte. Zwar muss man den Privatangestellten im Falle einer Kündigung keine Abfindung (Liquidation) bezahlen, doch gibt es andere Rechte die man beachten muss. So hat der Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld zu zahlen (13. Gehalt) und für jedes volle Arbeitsjahr stehen dem Angestellten 2 Wochen bezahlter Urlaub zu.
Laut Arbeitsministerium ist gesetzlich der Urlaub dann fällig wenn ein Arbeitsjahr sich erfüllt hat. Ebenfalls sind die Erholungszeiten klar geregelt. Wer als Hausmädchen im Haushalt der Arbeitgeber wohnt hat einen Anspruch auf mindestens 9 Stunden ununterbrochener Pause. Ebenso ist das Weihnachtsgeld spätestens bis zum 20. Dezember zu zahlen.
Als private Angestellte gelten nicht die Mitarbeiter in Konsortien oder Kondominien, sie haben zusätzliche Rechte wie Zahlung eines Beitrags an die Renten- und Krankenversicherung.
Da es offensichtlich viele private Arbeitgeber gibt die sich nicht an die Gesetze halten oder diese nicht kennen gibt es alle Informationen auf der Webseite des Arbeitsministeriums (www.ministeriodetrabajo.gob.do), Auskunft erhält man auch per Telefon (809 535 4404, Ext. 2751 / 2752)