Dominikanische Republik: Ab Mittwoch gilt eine Ausgangssperre Mo-Fr ab 23 Uhr

SANTO DOMINGO. – Präsident Luis Abinader erließ am Montag ein Dekret, das bestätigt, dass von diesem Mittwoch, 14. Juli, bis in die frühen Morgenstunden des Mittwochs, 21. Juli, die Ausgangssperre von 11:00 Uhr p.m. bis 5:00 Uhr morgens, von Montag bis Freitag, gelten wird. Von 11:00 Uhr p.m. bis 1:00 Uhr a.m. ist der freie Verkehr gewährleistet.

Am kommenden Samstag und Sonntag wird die Beschränkungsmaßnahme von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens angewendet. Der freie Verkehr ermöglicht es den Bürgern, sich bis 23:00 Uhr zu bewegen.

Abinader hat diese Maßnahmen letzte Woche in einer Ansprache an das Land angekündigt.

Der Verkauf von nicht alkoholischen Getränken wird bis 23 Uhr erlaubt sein.

Ebenso besagt das erlassene Dekret, dass ab Mittwoch, dem 14. Juli, der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken an öffentlichen und privaten Orten für den öffentlichen Gebrauch bis 23:00 Uhr erlaubt sein wird.

Letzte Etappe ab 21. Juli

Der Gouverneur ordnete als Teil der Lockerungen in dieser Angelegenheit an, dass ab dem 21. Juli und bis auf weiteres die Ausgangssperre jeden Tag von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr durchgesetzt wird, mit zwei Stunden freiem Verkehr.

Sobald diese Phase der Entspannung begonnen hat, werden der Nationale Distrikt und die Provinzen für die Aufhebung der Ausgangssperre in Betracht gezogen, wenn mindestens 70% ihrer jeweiligen Bevölkerung die zweite Dosis des Impfstoffs gegen Covid-19 erhalten haben, stellte die Exekutive fest.

Dokument der Präsidentschaft der Republik

Am heutigen Montag gab die Präsidentschaft der Republik das folgende Dokument zu dieser Angelegenheit heraus:

„Wie er in seiner Rede am vergangenen Mittwoch, dem 7. Juli, ankündigte, bestätigte der Präsident der Republik Luis Abinader durch das Dekret Nr. 432-21 von heute die Umsetzung des Plans zur Flexibilisierung der restriktiven Maßnahmen durch COVID-19, dessen erste Phase am selben Tag der Rede mit dem Inkrafttreten des Dekrets Nr. 419-21 begann.

Phase 2

Von Mittwoch, dem 14. Juli, bis in die frühen Morgenstunden des Mittwochs, dem 21. Juli, gelten auf dem nationalen Territorium die folgenden Zeitpläne:

a) Ausgangssperre montags bis freitags von 23:00 Uhr und bis 5:00 Uhr des Folgetages und samstags und sonntags von 21:00 Uhr und bis 5:00 Uhr des Folgetages.

b) Freigabe des freien Verkehrs von Montag bis Freitag von 23:00 Uhr bis 1:00 Uhr des Folgetages und an Samstagen und Sonntagen von 21:00 Uhr bis 23:00 Uhr, um den Personen den Weg zu ihren jeweiligen Wohnsitzen zu ermöglichen.

Ebenso wird ab Mittwoch, dem 14. Juli dieses Jahres, der Artikel 8 des Dekrets Nr. 419-2 aufgehoben, und folglich unterliegt der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken an öffentlichen und privaten Orten für den öffentlichen Gebrauch dem regulären Sperrstundenplan.

Phase 3

Ab Mittwoch, dem 21. Juli des laufenden Jahres und bis zur Änderung durch die zuständigen Behörden gelten im gesamten Staatsgebiet die folgenden Zeitpläne:

(a) Ausgangssperre jeden Tag ab 23:00 Uhr und bis 5:00 Uhr des folgenden Tages.

b) Freizügigkeit des Verkehrs jeden Tag von 23:00 Uhr bis 1:00 Uhr des Folgetages, um den Menschen zu ermöglichen, zu ihren jeweiligen Wohnsitzen zu gehen.

Auswertung der Aufhebung der Ausgangssperre

Sobald Phase 3 des Plans zur Lockerung der restriktiven Maßnahmen aufgrund von COVID-19 begonnen hat, werden der Nationaldistrikt und die Provinzen für die Aufhebung der Ausgangssperre in Betracht gezogen, wenn mindestens 70% der jeweiligen Bevölkerung die zweite Dosis des Impfstoffs gegen COVID-19 erhalten haben.

Dies gilt unbeschadet der Beibehaltung oder Einführung anderer Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für erforderlich halten“.

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