Santo Domingo.- Nach zwei Lesungen war das neue Waffengesetz in der Dominikanischen Republik im Abgeordnetenhaus bewilligt worden. Mit den neuen Rechtsgrundlagen will man allmählich zur Entwaffnung der Zivilbevölkerung beitragen und die Strafverfolgung bei Waffendelikten verschärfen.
Neu ist, dass eine Person nun ein Mindestalter von 30 Jahren haben muss und ebenfalls eine notarielle und eidesstattliche Deklaration hinterlegen muss. Hier muss der Antragsteller klar darlegen, warum er eine Lizenz haben möchte um eine Waffe zu besitzen, bzw. eine Waffe auch zu tragen. Zum Antrag auf eine Waffe gehört auch eine zivile Versicherung welche für Schadenersatz aufkommt der durch den Gebrauch einer Schusswaffe entstehen kann. Die Versicherung gilt immer für ein Jahr und wird neu fällig wenn man seine Waffenlizenz erneuert.
Nach dem neuen Waffengesetz haben der Präsident und Vizepräsident das lebenslange Recht eine Waffe zu besitzen und zu tragen, diese ist dann steuerfrei (Steuerfreiheit gilt auch für Abgeordnete und Senatoren). Jedoch gilt für den letzteren Personenkreis das Vorrecht nur während ihrer Amtszeit.
Im Falle von Gattungsgewalt, intrafamiliärer oder häuslicher Gewalt kann die Waffenlizenz entzogen werden.