Dominikanische Republik: AMET darf Autos wegen fehlender Marbete nicht konfiszieren

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Santo Domingo.- Am 31.12.2016 lief die Frist ab die aktuelle KFZ-Steuermarke für das laufende Jahr zu kaufen. Schon 2016 kündigte der Chef der AMET (Verkehrspolizei in der DR) an, dass man im Jahr 2017 strenge Kontrollen durchführen werde und Fahrzeuge ohne gültige Marbete (Steuermarke) aus dem Verkehr ziehen werde. Dazu meldet sich nun CONA (Nationale Konvergenz der Anwälte) zu Wort und ermahnt die AMET, diese sei nach den Gesetzen der Dominikanischen Republik nicht berechtigt, Fahrzeuge zu beschlagnahmen.

Man nimmt einmal mehr auf das Urteil 0021/15 Bezug, hier hat das Verwaltungsgericht der Dominikanischen Republik entschieden, dass man bei Verkehrsvergehen, die mit einer Geldstrafe geahndet werden, nicht dazu berechtigt ist, ein Fahrzeug zu beschlagnahmen. Das TC (Tribunal Constitucional) hatte den Artikel 27 des Verkehrsgesetzes 241 analysiert und festgestellt, dass ein Fahrzeug nur beschlagnahmt werden darf, wenn das Fahrzeug keine gültige Matrikel hat, mit einem falschen oder keinem Kennzeichen fährt, wenn die Fahrgestellnummer geändert oder gelöscht wurde, oder ein Richter die Beschlagnahmung angeordnet hat.

Eine weitere Erlaubnis der Beschlagnahmung eines Fahrzeuges besteht für die AMET dann, wenn das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt wurde und der Fahrer Fahrerflucht begangen hat, dies ist im Artikel 59 des Verkehrsgesetzes festgehalten. Eine fehlende Steuermarke ist kein Grund für eine Fahrzeug-Beschlagnahme.

CONA warnte General Frener Bello Arias (Chef der AMET) ausdrücklich davor, den Agenten zu befehlen, Fahrzeuge zu beschlagnahmen.

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