Santo Domingo.- Die Verkehrspolizei der Dominikanischen Republik (AMET) wird nicht weiter Autofahrer bestrafen, deren Autoscheiben getönt sind. Der Chef der polizeilichen Einrichtung, Frener Bello Arias, hat eine entsprechende Verlautbarung herausgegeben. Das Transportgesetz 63-17 gibt in seinem Artikel 193 keine Bestätigung, dass die getönten Scheiben eine Straftat sind oder ein Vergehen.
Ausgenommen ist die Tönung der Frontscheibe. In der Resolution 1123-2014 wurde erklärt, dass diese nicht verdunkelt werden darf, damit hat die Polizei die Möglichkeit, den Fahrer eines Fahrzeuges zu erkennen.
In den vergangenen Wochen haben übereifrige Polizisten Autofahrer angehalten, Strafzettel verteilt, wenn die Seitenscheiben dunkel getönt waren. Begründung der AMET-Agenten: man muss auch von der Seite ungehindert in ein Fahrzeug sehen koennen.
Nach der neuen Regelung liegt das Bußgeld für eine getönte Frontscheibe bei einem Mindestlohn des öffentlichen Sektors. Die Sicht aus der Frontscheibe darf nicht durch Objekte behindert sein, auch nicht durch Aufkleber. Eine Ausnahme sind die Steuermarken, doch darf nicht mehr Fläche beklebt sein ein Quadrat von15 x 15 Zentimetern.
Anmerkung der Redaktion: Mithilfe motorisierter Residenten erbeten: Es gibt aus einigen Regionen Meldungen, dass die AMET Kontrollen bei Fahrzeugen durchführt, nach dem Vorhandensein von Warndreieck, Feuerlöscher und Verbandskasten. Dies ist seit Jahren eine Bedingung, wurde aber, sofern überhaupt etwas kontrolliert wurde, bei der Vergabe der Revista kontrolliert. Die AMET scheint hier eine neue Geldquelle gefunden zu haben, denn das Fehlen nur eines dieser Teile wird mit einem Mindestlohn (5.000 RD$) bestraft. Da Strafzettel sich addieren können, kann das Fehlen von Feuerlöscher, Verbandskasten und Warndreieck dann 15.000 RD$ Multa kosten.
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