Dominikanische Republik: AMET zeigt sich unbeeindruckt vom Urteil des Verfassungsgerichtes

Santo Domingo.- In der zurückliegenden Woche gab es ein wichtiges Urteil des TC, dem Verfassungsgericht der Dominikanischen Republik. Deutlich wurde ein Urteil gefasst, demnach ist es der Polizei (PN) und Verkehrspolizei (AMET) untersagt Fahrzeuge zu beschlagnahmen. Laut Verkehrsgesetz 241 darf die Polizei Verkehrsverstöße nur mit einer Geldstrafe ahnden, eine Beschlagnahmung darf nur mit einem richterlichen Beschluss erfolgen. 

Gestern gab es jedoch in Santo Domingo das übliche Vorgehen der Amet. Das Auto von Cirilo Vargas wurde abgeschleppt und auf der alten Hunderennbahn El Coco sichergestellt. Dabei hatte Vargas im Grund enicht einmal ein Gesetz gebrochen, sondern einen Unfall verhindert. Ein GuaGua drängte ihn von der Bahn, um einen Zusammenstoß zu vermeiden wich Vargas aus und fuhr dabei einige Sicherheitsaufsteller um die Fahrbahnen eingrenzen.

Vargas hat also weder gegen einen Verstoß gegen das Gesetz begangen oder den Verkehr behindert, er hat lediglich einen Unfall vermieden und einige Begrenungsmarkierungen umgefahren. Nun ist das Auto beschlagnahmt und er soll eine Geldbuße von 1.000 RD$ zahlen bevor er sein Auto vom Sicherungsgelände holen kann. Hier werden dann nochmal Gebühren fällig bevor er sein auto in Empfang nehmen kann. 

Der Sprecher der AMET, Diego Pesqueira, wertet das Urteil des TC anders. Die Verfassungsrichter haben der AMET nicht verboten Fahrzeuge zu beschlagnahmen, es müsse nur geklärt werden in welchen Fällen die Beschlagnahmungen erlaubt sind und dann müsse das Gesetz 241-67 entsprechende Änderungen erfahren.

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