Santo Domingo.- Präsident Luis Abinader verlängerte die Ausgangssperre mit dem gleichen Zeitplan wie bisher bis Sonntag, den 30. Mai.
Die Bestimmung ist im Dekret 319-21 enthalten, das die Gültigkeit der Maßnahmen des vorhergehenden Dekrets 133-21 festlegt, in dem die Ausgangssperre festgelegt wurde.
„Artikel 1 dieses Dekrets erklärt, dass alle Maßnahmen, die im Dekret 133-21 vom 1. März 2021 und seinen Modifikationen vorgesehen sind, ab Montag, den 17. Mai und bis Sonntag, den 30. Mai des laufenden Jahres in Kraft bleiben“, heißt es in einer Pressemitteilung des Präsidiums der Republik, die heute Nachmittag veröffentlicht wurde.
In einem seiner Erwägungsgründe erklärt das Dekret, dass es aufgrund der epidemiologischen Entwicklung von Covid-19 im Land notwendig ist, die von der Exekutive beschlossenen sozialen Distanzierungsmaßnahmen beizubehalten, während diese ständig überprüft werden, um eine schrittweise und sichere wirtschaftliche und soziale Wiedereröffnung zu gewährleisten.
Freitag Mittag sagte der Minister für öffentliche Gesundheit, dass die Institution die Aufrechterhaltung der Ausgangssperre im Land empfehle, um die Überwachung für das neue Coronavirus aufrechtzuerhalten.
Minister Daniel Rivera, der beim Empfang einer Lieferung von 187.000 Impfstoffen von Astrazeneca sprach, sagte, er glaube, dass die sozialen Distanzierungsmaßnahmen fortgesetzt werden sollten, und das sei es, was von dem von ihm geleiteten Ministerium vorgeschlagen worden sei.
Er sagte, das Land sollte fest und wachsam gegenüber dem Virus bleiben. „Das ist ein Virus, der respektiert werden muss“, sagte Rivera heute Nachmittag gegenüber Reportern auf der Rampe des Las Americas International Airport.
Der dominikanische Präsident hatte das Dekret 253-21 erlassen, mit dem er eine Ausgangssperre im Staatsgebiet von Montag bis Freitag von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr und an Samstagen und Sonntagen von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr einführte.
„In ähnlicher Weise wird auch erklärt, dass eine „Gnade“ des freien Verkehrs jeden Tag bis 12:00 Uhr verfügbar sein wird, zu dem alleinigen Zweck, den Menschen zu erlauben, zu ihren jeweiligen Wohnsitzen zu gehen“, sagte das Dekret zu der Zeit.