SANTO DOMINGO. – Ab diesem Donnerstag, dem 31. Dezember, beginnt die Ausgangssperre in der Dominikanischen Republik aufgrund der Coronavirus-Pandemie um 17:00 Uhr und endet um 5:00 Uhr morgens.
Diese Bestimmung ist in einem neuen Präsidialdekret enthalten, das auch die obligatorische Verwendung von Masken auf öffentlichen Plätzen ratifiziert, den Konsum von Kunden in Bars und Restaurants, sowie das Gedränge von Menschen auf öffentlichen Plätzen verbietet und die Aktivitäten von Kirchen, Sportplätzen und Malecones aussetzt.
Das Dekret besagt, dass es zwei Stunden freien Durchgang bis 19:00 Uhr geben wird, und dass an Samstagen und Sonntagen diese Ausgangssperre von 12:00 Uhr (Mittag) bis 5:00 Uhr morgens bestehen wird.
Während dieser Stunden dürfen sich nur Personen bewegen, die mit wesentlichen Aktivitäten und Dienstleistungen in Verbindung stehen, einschließlich Personal des Gesundheitswesens und der Apotheke, Personen, die von einem medizinischen Notfall betroffen sind, Personen, die für Sicherheitsarbeiten eingesetzt werden und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, sowie akkreditierte Pressevertreter.
Fahrzeugbetreiber und Techniker von Unternehmen und Institutionen, die Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Telekommunikation und Müllabfuhr erbringen, Betreiber von Fahrzeugen, die in der Verteilung von Waren, Betriebsmitteln und Treibstoff eingesetzt werden, Personen, die in der Industrie und im Handel mit Lebensmitteln, medizinischen und pharmazeutischen Produkten tätig sind und sich auf dem Weg zu oder von ihrem Arbeitsplatz befinden, internationale Passagiere und Betreiber von privaten oder gewerblichen Fahrzeugen, die letztere transportieren, Mitarbeiter des See- und Luftverkehrssektors, die ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und sich auf dem Weg zu oder von Häfen und Flughäfen befinden, dürfen ebenfalls verkehren.
Auch Angestellte von Unternehmen, die Bestattungsdienste anbieten, Arbeiter oder Auftragnehmer im Hotel, Bergbau, Freizonen, Restaurants, die Hauslieferungen von zubereiteten Speisen anbieten, die bis 23:00 Uhr verkehren dürfen.
Der Verzehr ist innerhalb von Einrichtungen nicht erlaubt
Das Dekret 740-20 legt auch fest, dass vom 1. bis 10. Januar Bars, Restaurants und Lebensmittelgeschäfte keine Kunden empfangen dürfen, die in ihren Einrichtungen konsumieren.
Öffentliche Räume werden geschlossen
An diesen Tagen werden alle öffentlichen Plätze, wie Parks, Sportplätze und andere Einrichtungen, die dem Sport gewidmet sind, geschlossen, mit Ausnahme von professionellen Turnieren, die nicht von der Öffentlichkeit besucht werden dürfen.
Religiöse Aktivitäten jeglicher Art werden suspendiert
Die neue Bestimmung sieht auch die Beendigung der Aktivitäten von Kirchen oder religiösen Gemeinschaften aller Art vor.
Aufgrund dieser neuen Restriktionen werden die Dominikaner zum ersten Mal in der Geschichte das neue Jahr eingeschlossen in ihren Häusern empfangen, fast alle ohne die Möglichkeit zu kollektiven Feiern.
Der Erlass 740-20 lautet wie folgt:
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass die Exekutive am 20. Juli des laufenden Jahres durch das Dekret Nr. 265-20 den Ausnahmezustand über das nationale Territorium verhängte und diesen durch das Dekret Nr. 683-20 letztmalig bis zum 15. Januar 2021 verlängerte, kraft der entsprechenden Ermächtigungen, die der Nationalkongress durch seine Beschlüsse Nr. 70-20 und Nr. 235-20 erteilt hat.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass es aufgrund des derzeitigen exponentiellen Anstiegs der Ausbreitung der Krankheit auf nationaler und internationaler Ebene notwendig ist, die Ausgangssperre und andere soziale Distanzierungsmaßnahmen, die im Rahmen des Ausnahmezustands erlassen wurden, zu verstärken.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgearbeitete Strategie zur Anleitung der staatlichen Reaktion während der VOC-19-Pandemie festlegt, dass die Behörden von Ländern mit gemeinschaftlicher Übertragung – wie der Dominikanischen Republik – Maßnahmen zur physischen Distanzierung und Bewegungseinschränkungen ergreifen müssen, die den Kontakt zwischen Menschen reduzieren, um die Sterblichkeits- und Übertragungskurve der Krankheit zu senken und einen Teil des Drucks auf die Gesundheitsdienste zu lindern.
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG, dass im Wissen darum, dass die Dominikanische Republik keine Ausnahme bei der Zunahme der Ansteckung sein würde, aufgrund der Verbindung von Faktoren wie der Sozialisierung der Dezemberfeierlichkeiten, der niedrigen Temperaturen und der erhöhten produktiven Aktivität, die Regierung eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, um die Auswirkungen der Pandemie zu mildern.
Die Verfassung der Dominikanischen Republik, verkündet am 13. Juni 2015.
Gesetz Nr. 21-18, vom 25. Mai 2018, zur Regelung von Ausnahmezuständen, die in der Verfassung der Dominikanischen Republik vorgesehen sind.
Beschluss Nr. 70-20 vom 19. Juli 2020, der den Präsidenten der Republik ermächtigt, das Staatsgebiet für einen Zeitraum von 45 Tagen in den Ausnahmezustand zu versetzen.
Resolution Nr. 235-20, vom 27. November 2020, die den Präsidenten der Republik ermächtigt, den ausgerufenen Ausnahmezustand um 45 Tage zu verlängern, beginnend am 2. Dezember 2020.
Dekret Nr. 265-20, vom 20. Juli 2020, das das nationale Territorium für einen Zeitraum von 45 Tagen zum Notstandsgebiet erklärt.
Dekret Nr. 683-20 vom 30. November 2020, das den ausgerufenen Ausnahmezustand für einen Zeitraum von 45 Tagen, beginnend am 2. Dezember 2020, verlängert.
Dekret Nr. 504-20 vom 28. September 2020 zur Einführung einer Ausgangssperre auf dem Staatsgebiet und dessen Änderungen.
Dekret Nr. 698-20 vom 28. September 2020 zur Festlegung der Ausgangssperre auf dem Staatsgebiet und dessen Änderungen.
Erlass des Präsidenten: In Ausübung der Befugnisse, die mir durch Artikel 128 der Verfassung der Republik übertragen wurden, verordne ich hiermit Folgendes
BESCHLUSS:
Die Verordnung Nr. 698-20 vom 15. Dezember 2020, mit der die Sperrstundenregelung festgelegt wurde, wird wie folgt geändert:
ARTIKEL 2 Die Frist für den freien Verkehr wird zum 31. Dezember aufgehoben; daher beginnen die Sperrstunde und die Beschränkung des Verkehrs an diesem Tag um 19.00 Uhr.
Es wird festgelegt, dass vom 1. Januar bis zum 10. Januar 2021 die Ausgangssperre von Montag bis Freitag von 17:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens gilt, mit zwei Stunden freiem Durchgang, um bis 19:00 Uhr nach Hause zu kommen.
Es wird festgelegt, dass an den Samstagen, 2. und 9. Januar, sowie an den Sonntagen, 3. und 10. Januar 2021, die Ausgangssperre von 12:00 Uhr (mittags) bis 5:00 Uhr (morgens) gilt.
ARTIKEL 5 Es wird festgelegt, dass Angestellte oder Auftragnehmer von Restaurants, Apotheken oder Lebensmittelgeschäften, die Hauslieferdienste für gekochte oder rohe Lebensmittel oder Medikamente anbieten, bis 23:00 Uhr ausschließlich während der Ausübung ihrer Arbeitspflichten verkehren dürfen.
ARTIKEL 6: Es wird festgelegt, dass vom 1. Januar 2021 bis zum 10. Januar 2021 Bars, Restaurants und Lebensmittelgeschäfte keine Kunden empfangen dürfen, die in ihren Räumlichkeiten konsumieren.
ARTIKEL 7 Während der Sperrstunde ist es folgenden Personen erlaubt, sich zu bewegen:
a) Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, wie Ärzte, Krankenschwestern, Bioanalytiker, paramedizinisches Personal und pharmazeutisches Personal.
b) Personen mit einem medizinischen Notfall, die ein Gesundheitszentrum oder eine Apotheke aufsuchen müssen.
c) Personen, die für private Sicherheitsaufgaben eingesetzt werden und ordnungsgemäß identifiziert sind.
d) Mitglieder der Presse und anderer Medien, die ordnungsgemäß akkreditiert sind.
e) Fahrzeugführer und Techniker von Unternehmen und Institutionen, die Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Telekommunikation und Müllabfuhr erbringen, die ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, ausschließlich bei der Ausübung ihrer Arbeitspflichten.
f) Bediener von Fahrzeugen, die für die inner- und zwischenstädtische Verteilung von Gütern, Betriebsmitteln und Treibstoff bestimmt sind und ausschließlich bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
g) Personen, die in der Industrie und im Handel mit Lebensmitteln, medizinischen und pharmazeutischen Produkten tätig sind und sich auf dem Weg zu und von ihren Arbeitsplätzen befinden, sofern sie einen Ausweis eines von der Behörde autorisierten Unternehmens mit sich führen
Hochrangige Kommission für die Prävention und Kontrolle des Coronavirus.
h) Internationale Passagiere und Betreiber von Privat- oder Nutzfahrzeugen, die sie befördern, sowie Mitarbeiter des See- und Luftverkehrssektors, die im Transit zu oder von Häfen und Flughäfen ordnungsgemäß identifiziert werden.
i) Mitarbeiter von Unternehmen, die Bestattungsdienstleistungen erbringen, ausschließlich bei der Ausübung ihrer Arbeitspflichten.
J) Angestellte oder Auftragnehmer des Hotel-, Bergbau- und Freizonenbereichs, ausschließlich während der Ausübung ihrer Arbeitspflichten.
Vom 1. Januar bis zum 10. Januar 2021 sind alle öffentlichen Freiflächen, wie Parks, MALECON, Turnhallen und solche, die für Sportübungen genutzt werden, geschlossen, mit Ausnahme von professionellen Turnieren, die nicht von der Öffentlichkeit besucht werden.
ARTIKEL 9 Es wird festgelegt, dass die Aktivitäten des Tourismussektors wie bisher mit einem speziellen Protokoll behandelt werden.
Es wird festgelegt, dass vom 1. bis zum 10. Januar 2021 die Aktivitäten der verschiedenen Kirchen oder religiösen Organisationen aller Art eingestellt werden.
ARTIKEL 11: Die obligatorische Verwendung von Masken auf öffentlichen Plätzen und privaten Plätzen mit Publikumsverkehr wird auf dem nationalen Territorium bestätigt, ebenso wie die anderen Maßnahmen und Protokolle der sozialen Distanzierung, die von den entsprechenden Behörden angenommen wurden; ihre Nichteinhaltung wird mit den Bestimmungen, die durch das Gesetz Nr. 42-01 vom 8. März 2001 festgelegt wurden, sanktioniert.
Die in diesem Dekret vorgesehenen Maßnahmen gelten ab dem 31. Dezember 2020 bis zur Aufhebung des Ausnahmezustands, einschließlich einer möglichen Verlängerung desselben, oder bis zu einer eventuellen Änderung dieser Maßnahmen, mit Ausnahme der Tage, die in seinem Text ausdrücklich für spezifische Maßnahmen angegeben sind.
ARTIKEL 13. an die entsprechenden Institutionen zur Kenntnisnahme und Ausführung weitergeleitet werden.
Bekanntgabe in Santo Domingo de Guzmán, Nationaler Bezirk, Hauptstadt der Dominikanischen Republik, am dreißigsten (30.) Tag des Dezembers des Jahres 2020, Jahr 177 der Unabhängigkeit und 158 der Wiederherstellung.