Santo Domingo.- Das Ministerium für Umwelt und Naturressourcen weist auf die Schonzeit von Lambi (Strombus gigas / Lobatus gigas) hin, welche im Gesetz 307-04 (Artikel 53,54,57,58,59,61 und 62 sowie im Dekret 499-09 vom 7.7.2009 verankert ist. Ebenfalls hat man den Dominikanischen Rat für Fischfang und Aguakultur (Codopesca) auf die Schonzeit, welche vom 1.Juli bis 31. Oktober andauert, hingewiesen.
In der Phase der Reproduktion ist der Fang und Verkauf der Meeresschnecken der vorgenannten Spezies verboten, dazu zählen auch diese Arten: caracol fotuto (Charonia variegata), pata de mulo (Cassis tuberosa), burgao (Cittarium pica) y burgao santa maría (Astraea coelata), Namen in Spanisch und Latein.
Das Ministerium warnt Hoteliers, Restaurantbetreiber und Supermärkte davor, während der Schonzeit diese Produkte zu vermarkten. Ob juristische oder natürliche Personen, die gegen das Gesetz verstoßen, droht man mit einer Haftstrafe.
Zur Lambi
Der Bestand von Lambi ist massiv zurückgegangen, was vor allem zurückgeht auf die Beschädigung der Küstenökosysteme. Ein Massensterben ist die Folge, viele Lebewesen der Korallenriffs sind bereits verschwunden. Die Lambi des Typs Mollusca, Familie der Strombidae, wurden von den Biologen zur Gattung Lobatus überschrieben. Es ist eine der größten Schneckenartensie leben im Meeresschlamm oder graben sich teilweise in den Sand ein, leben in Tiefen von 0-30 Meter und werden bis zu 30 Zentimeter lang.
Um den Fang nach Muscheln und den Meeresschnecken wirtschaftlich gestalten zu können, müssen die Fischer in größere Tiefen ausweichen, sowie in internationale Gewässer fahren. In Küstennähe sind Schnecken seltener geworden. Um den Bestand wieder wachsen zu lassen ist es wichtig, die Schonzeiten einzuhalten.
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