Santo Domingo.- Kleine unbemannte Fluggeräte, bekannt als Drohnen, erobern den Luftraum. Nicht nur als Sportgerät, vor allem für Luftaufnahmen werden diese kleinen Flieger benutzt. In der Dominikanischen Republik wurde bisher viel geredet, Bestimmungen erlassen und noch immer gibt es keine Klärung. Die soll nun kommen, so Alejandro Herrera, IDAC-Direktor.
Das Dominikanische Institut für Zivile Luftfahrt (IDAC) soll, so der Funktionär, den Drohnen-Flug nur noch genehmigen wenn der Pilot eine IDAC-Autorisation hat. Somit will man die Drohnenfliegerei unter Kontrolle bringen. Bereits zuvor hatte man ein Gesetz erlassen in dem gewisse Vorschriften und Regeln festgelegt wurden. So gilt ein Nachtflugverbot, die Gewichtsklasse der Fluggeräte ist begrenzt und weitere Vorschriften sind einzuhalten.
Leider, so muss man wieder feststellen, gibt es keine klaren Aussagen. Muss man nun eine Prüfung ablegen und bekommt eine Lizenz (wie beim Führerschein), oder gibt es die Lizenz gegen Geld und ohne Fähigkeitsbeweis (wie beim Waffenschein). Ist die Lizenz zeitlich begrenzt, oder muss man nun jeden Drohnen-Einsatz melden und autorisieren lassen? Letzteres wäre bürokratisch kaum lösbar.
Laut Herrera soll schon in den kommenden Stunden eine Lösung in Rechtskraft treten, doch der Funktionär gab diese Erklärungen in einem Interview, kurz vor seinem Abflug in die USA.