Santo Domingo.- Das Ministerium für Tourismus (Mitur) hat die Hotels angewiesen, ihre Kapazitäten zu 100 % auszulasten und gleichzeitig soziale Distanzierungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten, um die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern.
In der Resolution DJ-022/2021 legte Mitur eine 90%ige Auslastung der Fahrzeuge für den Transport von Angestellten und Touristen und eine 85%ige Auslastung für Ausflüge, Seetransport und Wasseraktivitäten fest, eine Maßnahme, die je nach Entwicklung von Covid-19 geändert werden kann.
Darüber hinaus bleibt das Tragen von Gesichtsmasken in geschlossenen öffentlichen und privaten Räumen für die Öffentlichkeit obligatorisch, und die Einrichtungen müssen sicherstellen, dass der soziale Abstand zwischen den Personen im Inneren gewahrt bleibt.
Resolution:
ERSTENS: BESTIMMT, dass im Falle von Hoteleinrichtungen die zuvor von diesem Ministerium für Tourismus festgelegten Beschränkungen für die Belegung und den Service aufgehoben wurden, so dass diese 100 % ihrer Kapazität betragen können, unbeschadet der Aufrechterhaltung der sozialen Distanzierungsmaßnahmen, die notwendig sind, um die Verbreitung von Covid-19 zu verhindern.
ZWEITENS: BEKRÄFTIGUNG und in diesem Sinne BEKRÄFTIGUNG, dass die Kapazität von Fahrzeugen, die von Fremdenverkehrseinrichtungen für die Beförderung ihrer Angestellten und einheimischer oder ausländischer Touristen bestimmt sind, bis zu neunzig Prozent (90 %) beträgt, eine Maßnahme, die vom Ministerium für Tourismus in regelmäßigen Abständen durch zu diesem Zweck erlassene Beschlüsse in Übereinstimmung mit der Entwicklung des Covid-19 in der Dominikanischen Republik geändert werden kann.
DRITTENS: WIEDERHOLT, dass der Belegungsgrad bei Ausflügen, Seetransporten, Ranch-Aktivitäten, Reiten und Wasserparks bis zu fünfundachtzig Prozent (85%) betragen kann, eine Maßnahme, die vom Tourismusministerium in regelmäßigen Abständen durch entsprechende Beschlüsse geändert werden kann, wobei die Entwicklung von Covid-19 in der Dominikanischen Republik zu berücksichtigen ist.
VIERTENS: Es wird festgelegt, dass in geschlossenen öffentlichen und privaten Räumen für die Öffentlichkeit das Tragen von Masken vorgeschrieben ist und dass die Einrichtungen dafür sorgen müssen, dass der soziale Abstand zwischen den Personen, die sich in den Räumen aufhalten, gewahrt bleibt.
FÜNFTENS: Es wird hiermit vorgesehen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen, die von der Exekutive durch das Dekret 477-21 vom 3. August 2021 erlassen wurden, respektiert und eingehalten werden, sofern sie nicht durch diesen Beschluss oder durch spätere Beschlüsse des Tourismusministeriums anders geregelt werden.
SECHSTENS: ZU BEKRÄFTIGEN, dass die im Nationalen Protokoll zum Gesundheitsrisikomanagement für COVID-19 im Tourismussektor festgelegten Maßnahmen in Kraft bleiben, solange sie nicht durch diese Entschließung geändert werden.
SIEBENTENS: ZU BEKRÄFTIGEN, dass die Nichteinhaltung oder Nichtbeachtung der im Nationalen Protokoll für das Gesundheitsrisikomanagement in Bezug auf COVID-19 im Tourismussektor oder der in dieser Entschließung festgelegten Maßnahmen durch Hotelbetriebe, Restaurants und andere Anbieter touristischer Dienstleistungen, insbesondere die Verletzung der Maßnahmen der Distanzierung, des Verbots des Gedränges und der Verwendung von Masken, das Tourismusministerium veranlassen wird, die notwendigen Schritte für ihre sofortige Bestrafung in Übereinstimmung mit dem Gesetz zu unternehmen.
ACHTENS: BEKRÄFTIGT die Befugnis der Inspektoren des Tourismusministeriums, die notwendigen Überprüfungen vorzunehmen, um die ordnungsgemäße Einhaltung der vorliegenden Entschließung durch die Hotelbetriebe und die Betreiber touristischer Aktivitäten sicherzustellen, und sie müssen das Vizeministerium für Qualität des Tourismusministeriums über die Fälle informieren, in denen ein Verstoß festgestellt wird, damit die entsprechenden Maßnahmen zur Vorbeugung, Korrektur oder Sanktionierung ergriffen werden können.
NEUNTENS: Die Zentraldirektion der Fremdenverkehrspolizei (CESTUR) wird aufgefordert, für die genaue Einhaltung dieser Entschließung zu sorgen. Ebenso werden das Verteidigungsministerium, die Nationalpolizei, der Zivilschutz, die Notrufzentrale (COE), die Generalstaatsanwaltschaft, das Ministerium für öffentliche Gesundheit und Sozialhilfe sowie alle anderen Institutionen des dominikanischen Staates und der Privatsektor aufgefordert, an der Erfüllung der oben genannten Zwecke mitzuwirken.
ZEHNTENS: Hiermit wird angeordnet, diesen Beschluss durch Veröffentlichung auf der Website dieses Ministeriums zu veröffentlichen, gemäß den Bestimmungen des Präsidialerlasses Nr. 396-21 vom neunzehnten (19.) Juni zwanzigeinundzwanzig (2021) über die Rationalisierung wichtiger Komponenten der öffentlichen Ausgaben.
GESCHEHEN in der Stadt Santo Domingo de Guzmán, Nationaler Bezirk, Hauptstadt der Dominikanischen Republik, am siebten (7.) Tag des Monats August des Jahres zweitausendeinundzwanzig (2021).
Quelle: arecoa