Santo Domingo. –
Die Behörden legen Schonzeiten fest, um die Plünderung der natürlichen Ressourcen zu verhindern.
Ab Samstag, dem 1. Juli, gilt für Wasserlebewesen wie den Lambi (Meeresschnecken) oder den Burgao eine Schonzeit bzw. ein Fangverbot. Dies geht aus dem vom dominikanischen Rat für Fischerei und Aquakultur (Codopesca) aufgestellten Kalender hervor.
Der Fang von lambí (Lobatus Gigas), burgao (Cittarium Pica), burgao santa maría (Astraea Caelata), pata de mulo (Cassis Tuberosa) und fotuto (Charonia Variegata) ist bis zum 31. Oktober dieses Jahres verboten.
Die dominikanischen Behörden legen Sperrzeiten fest, um den Raubbau an den natürlichen Ressourcen zu vermeiden und die Fortpflanzung und den Fortbestand der betroffenen Arten zu ermöglichen.
Ende der Schonzeit
An diesem Freitag, dem 30. Juni, endet das Verbot für mehrere Arten, darunter mehrere Arten von Hummern: Langusten (Panulirus Argus), Pinta-Hummer (Panulirus Guttatus), Steinhummer (Scyllarides Sp) und Mum-Hummer (Parribacus Antarcticus).
Ebenso wird das Verbot der Zuma oder Pelu (Ucides Cordatus), der Moro (Gecarcinus Ruricola), der Roten Krabbe (Gecarcinus Lateralis) und der Höhlentaube (Cardisoma Guanhumi) aufgehoben.
Das Verbot des Blauen Doktorfisches (Acanthurus Coeruleus), des Doktorfisches (Acanthurus Bahianus), der Seegurke (Holothuroidea Familia), des Kaiserfisches (Pomacanthidae), des Schmetterlingsfisches (Chaetodontidae), des Schwarzen Stacheleisens (Diadema Antillarum) und des Papageienfisches (Sparisoma und Scarus) endet am 2. Juli.
Die Verbote werden gemäß den Bestimmungen des Dekrets 499-09 und des Gesetzes 307-04, Artikel 48 und 80, sowie gemäß der Verordnung OSP-02-09 durchgesetzt, die ein gleichzeitiges regionales Verbot für alle zentralamerikanischen Länder und die Dominikanische Republik vorsieht.
Quelle: DL