Das Centro de Diagnóstico y Medicina Avanzada y de Conferencias Médicas y Telecomunicaciones (Cedimat) wurde ebenfalls wegen ärztlichen Fehlverhaltens verurteilt.
Der Fall, der Gegenstand der Verurteilung war, ereignete sich am 16. Juni 2015. Frau Paula Antonia Rodríguez Morales starb im Alter von 65 Jahren aufgrund mehrerer im Krankenhaus erworbener Infektionen, nachdem sie sich einer Operation zur Beseitigung von Rückenschmerzen durch Dekompression des Wirbelkanals unterzogen hatte.
Nach den Aussagen ihrer Tochter, Teresa de Jesús Vargas Rodríguez, Co-Leiterin des Krankenhauses, suchte ihre Mutter das medizinische Zentrum wegen Schmerzen im linken Fuß auf, wurde am 13. Mai 2015 operiert und konnte nie wieder gehen, verbrachte etwa 22 Tage auf der Intensivstation und erwarb dort die Bakterien „Enterobacter Cloacae Complex“ (der zur Darmflora gehört) und „Klebsiella K. Blee“.
Ramón Aquiles Vargas und Teresa de Jesús Vargas Rodríguez, der Ehemann und die Tochter der Verstorbenen, reichten Klage gegen das Gesundheitszentrum und den Neurochirurgen Giovanni Ureña Mejía ein. Sie gaben an, dass er der Frau nach der Operation und der langen Zeit, in der sie den Bakterien in diesem Krankenhaus ausgesetzt war, keine Antibiotika verschrieben hatte.
Die Patientin hatte chronische Krankheiten wie Fettleibigkeit, Bluthochdruck und Diabetes, die sich nach der Infektion mit den Bakterien noch verschlimmerten.
Die Anwälte von Cedimat hielten die Klage für unbegründet und ohne rechtliche Grundlage; nach acht Jahren Rechtsstreit und der Expertise von Fachleuten befand der Richter der ersten Instanz, Luis Borges Carreras Muñoz, das Krankenhaus jedoch für schuldig.
Cedimat wurde zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 15.000.000 RD$ an den Ehemann und die Tochter der Verstorbenen verurteilt, „da es angemessen und nützlich ist, den von ihnen erlittenen moralischen Schaden wiedergutzumachen“.
Außerdem wurde das Gesundheitszentrum dazu verurteilt, den Klägern 1.176.858,89 RD$ zu zahlen, was dem Betrag entspricht, der dem medizinischen Zentrum geschuldet wird.
Klage gegen Arzt wird abgewiesen
Was die Klage gegen Dr. Ureña Mejia betrifft, so wies das Gericht die Klage gegen ihn ab, da er nicht bewiesen hatte, dass er fahrlässig operiert hatte, und stellte außerdem fest, dass die Kläger sich der Risiken des chirurgischen Eingriffs bewusst waren.
In dieser Woche wurde bekannt, dass das Krankenhaus für Traumatologie Ney Arias Lora und die Klinik Corazones Unidos wegen ärztlicher Kunstfehler verklagt wurden.