Dominikanische Republik: Immobilien und Steuern

Die Grunderwerbsteuer (IPI).

.

Wer ist von dieser Steuer betroffen?

Natürliche Personen und Trusts

Zu zahlende Sätze.

Natürliche Personen: ein Satz von 1% wird auf den übersteigenden Wert (RD$9.860.649,00 – STAND 2024) des versteuerten Vermögens angewandt.
Trusts: 1% auf den Gesamtwert des versteuerten Vermögens.
Diese Steuer ist in zwei (2) halbjährlichen Raten zu zahlen, wobei die erste Rate am 11. März und die zweite am 11. September eines jeden Jahres fällig wird.

Was ist ein steuerpflichtiges Vermögen?

Immobilien, für die keine Steuerbefreiung gilt und die gleichzeitig einen gemeinsamen Wert von mehr als (RD$9.860.649,00) haben.
Bei Treuhandgesellschaften jede Immobilie, für die keine Steuerbefreiung gilt, unabhängig von ihrem Wert.

Einreichung und Zahlungstermin

Die Erklärung zur Grundbesitzsteuer (IPI) muss innerhalb der ersten sechzig (60) Tage des Jahres eingereicht werden.

Die Zahlung muss in zwei Raten erfolgen:

Die erste Rate muss spätestens am 11. März gezahlt werden.
Die zweite Rate muss spätestens am 11. September gezahlt werden.

Für welche Immobilien kann diese Steuer erhoben werden?

Alle Wohnhäuser.
Städtische Grundstücke.
Grundstücke, die für gewerbliche, industrielle und berufliche Tätigkeiten genutzt werden.

Steuerbefreiungen

Folgende Personen sind von der Zahlung dieser Steuer befreit:
Die Wohnung (und das Grundstück, auf dem sie gebaut ist) von Personen über 65 Jahren, sofern sie das einzige Immobilienvermögen ihres Eigentümers darstellt.
Rentner und Rentenempfänger ausländischer Herkunft zu 50 %.
Ländliche Grundstücke.
Einbauten für landwirtschaftliche Zwecke, die sich auf ländlichem Grund befinden.
Immobilien, die durch besondere Gesetze befreit sind (z.B. Gesetz 158-01).
Alle Immobilien, deren gemeinsamer Wert gleich oder weniger als RD$ 9.860.649,00 ist.

Quelle: DGii

Weitere Artikel

Translate »