Dominikanische Republik: Justiz lehnt zum vierten Mal den Bau eines Flughafens in Bávaro ab

Plan des Airport Bavaro

Der Oberste Gerichtshof hat eine Kassationsbeschwerde der Gruppe Abrisa und des Internationalen Flughafens Bávaro gegen einen Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichts (TSA) zurückgewiesen, der sich gegen den Bau eines Terminals in Bávaro aussprach.

Die Entscheidung wurde von der Dritten Kammer des Obersten Gerichtshofs mit Urteil Nummer SCJ-TS-23-0507 vom 28. April 2023 getroffen, unterzeichnet von den Richtern Manuel Alexis Read Ortiz, Manuel R. Herrera Carbuccia und Anselmo Alejandro Bello.

In dem Urteil wird festgestellt, dass „Richter Rafael Vásquez diese Entscheidung nicht unterzeichnet, da er an einer anderen Phase des vorliegenden Prozesses teilgenommen hat, wie im Protokoll über die Sperre angegeben“ vom 23. Januar 2023.

Der Richter Moises A. Ferrer Landron gab eine „abweichende Stimme“ ab, in der er seine Einwände gegen die Entscheidung der Dritten Kammer des Obersten Gerichtshofs zum Ausdruck brachte.

Mit der Kassationsbeschwerde sollte ein Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts aufgehoben werden, mit dem der Beschluss 007/2020 des Ministeriums für öffentliche Arbeiten, der den Bau des internationalen Flughafens Bávaro anordnete, widerrufen wurde.

Der Oberste Gerichtshof wurde mit einer Kassationsbeschwerde gegen das Urteil der Vierten Liquidationskammer des Obersten Verwaltungsgerichts vom 25. Februar 2022 befasst.

„Die allgemeine Prüfung des angefochtenen Urteils macht deutlich, dass das Gericht a quo nicht auf die in der vorliegenden Kassationsbeschwerde beanstandeten Missstände eingegangen ist, weshalb die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs in ihrer Eigenschaft als Kassationsgericht die vorliegende Kassationsbeschwerde zurückweist“, heißt es im Urteil.

Die Rechtssache geht auf einen Beschluss der Flughafenkommission vom 23. Januar 2020 zurück, in dem die Entwicklung, der Bau, der Betrieb und die wirtschaftliche Nutzung dieses Projekts, dessen Gesamtinvestition unter der ausschließlichen Verantwortung und auf Kosten der Abrisa-Gruppe und des Unternehmens Bávaro International Airport erfolgen würde, genehmigt und nicht beanstandet wurde.

In Anbetracht dessen und auf der Grundlage der gleichen Vertragsbedingungen wie bei den anderen privaten Flughäfen des Landes reichte die Corporación Aeroportuaria del Este am 5. März 2020 einen Antrag auf erneute Prüfung ein, der zur Aufhebung der Maßnahme zugunsten des Aeropuerto de Bávaro führte.

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