Die Ausgangssperre beginnt montags bis freitags um 18:00 Uhr und an den Wochenenden um 15:00 Uhr
SANTO DOMINGO – Für sieben Tage wird die Ausgangssperre im Nationalen Distrikt und 21 anderen Gebieten der Dominikanischen Republik, die am stärksten vom Wiederauftreten des Coronavirus betroffen sind, montags bis freitags um 18:00 Uhr und samstags und sonntags um 15:00 Uhr beginnen.
Die Maßnahmen treten diesen Mittwoch, 2. Juni, in Kraft und dauern bis Mittwoch, 9. Juni. Nach diesem letzten Termin werden sie von den Behörden überprüft.
Die betroffenen Demarkationen sind außerdem Azua, Bahoruco, Barahona, Dajabón, Elías Piña, El Seibo, Hato Mayor, Hermanas Mirabal, Provinz Independencia, La Romana, María Trinidad Sánchez, Monseñor Nouel, Monte Cristi, Monte Plata, Pedernales, Peravia, San Cristóbal, San José de Ocoa, San Juan, San Pedro de Macorís und Sánchez Ramírez.
In diesen Abgrenzungen wird es eine Gnade der freien Zirkulation von 3 zusätzlichen Stunden jeden Tag geben, für den einzigen Zweck, dass Leute zu ihren jeweiligen Wohnsitzen gehen können. Folglich wird es in diesen Bereichen von Montag bis Freitag bis 21:00 Uhr und an Samstagen und Sonntagen bis 18:00 Uhr freien Durchgang geben.
Flexibilität für Provinzen mit weniger Ansteckung und Positivität
Die Ausgangssperre in Provinzen mit niedrigeren Ansteckungs- und Positivitätsraten gilt von Montag bis Freitag von 22:00 bis 5:00 Uhr und an Samstagen und Sonntagen von 21:00 bis 5:00 Uhr. Sie sind Duarte, Espaillat. La Altagracia, La Vega, Samaná, Santiago und die Provinz Puerto Plata.
Für diese Abgrenzungen steht täglich bis 24 Uhr eine Gnadenfrist für den freien Verkehr zur Verfügung, damit die Menschen zu ihren jeweiligen Wohnorten gehen können.
Die Anordnungen sind in einem Dekret enthalten, das am Montagabend von der Exekutive nach einer Sitzung des Gesundheitskabinetts unter Leitung der Vizepräsidentin der Republik, Raquel Peña, erlassen wurde.
Spezieller Impftag
Mit dem gleichen Dekret ordnete die Regierung einen speziellen Impftag vom kommenden Donnerstag bis Sonntag im Großraum Santo Domingo und der Provinz San Cristobal an.
Das Dekret
Der Text des Dekrets, das am Montagabend von Präsident Abinader erlassen wurde, lautet wie folgt:
ZIFFER: 349-21
IN DER ERWÄGUNG, dass die Impfung der Menschen gegen das Virus, das COVID-19 verursacht, eine nationale Priorität ist, weshalb die Regierung den Nationalen Impfplan umsetzt, in Übereinstimmung mit ihrer verfassungsmäßigen Pflicht, die Würde, die Gesundheit und andere Grundrechte ihrer Bevölkerung wirksam zu schützen.
IN DER ERWÄGUNG, dass es notwendig ist, die gesamte Gesellschaft in den Impfprozess einzubinden und zu erweitern, insbesondere im Nationalen Distrikt und in den Provinzen Santo Domingo und San Cristóbal.
IN DER ERWÄGUNG, dass die Exekutive am 20. Juli 2020 durch das Dekret Nr. 265-20 den Ausnahmezustand über das nationale Territorium verhängte und diesen am 30. Mai 2021 durch das Dekret Nr. 345-21 letztmalig um 45 Tage verlängerte, kraft der entsprechenden Ermächtigungen des Nationalkongresses durch die Beschlüsse Nr. 70-20 und Nr. 117.
IN DER ERWÄGUNG, dass die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorbereitete Strategie zur Anleitung der staatlichen Reaktion während der HIV/AIDS-Pandemie besagt, dass die Behörden in Ländern mit gemeinschaftlicher Übertragung, wie der Dominikanischen Republik, Maßnahmen zur physischen Distanzierung und Bewegungseinschränkungen ergreifen sollten, die den Kontakt zwischen den Menschen reduzieren, um die Sterblichkeit und die Übertragungskurve der Krankheit zu verringern und einen Teil des Drucks auf die Gesundheitsdienste zu lindern.
IN DER ERWÄGUNG, dass es angesichts der epidemiologischen Entwicklung von COVID-19 im Land notwendig ist, die von der Exekutive ergriffenen Maßnahmen zur sozialen Distanzierung beizubehalten und gleichzeitig ständig zu überprüfen, um eine schrittweise und sichere wirtschaftliche und soziale Wiedereröffnung zu gewährleisten.
IN DER ERWÄGUNG, dass es Unterschiede im Grad der Ansteckung und der Positivitätsrate zwischen den geografischen Gebieten des Landes gibt, was eine differenzierte Behandlung in einigen Gebieten des Landes erfordert, um eine größere Wirksamkeit bei der Umsetzung der öffentlichen Politik zur Bekämpfung von HIV/AIDS zu erreichen.
IN DER ERWÄGUNG, dass neue Varianten von COVID-19 im Land zirkulieren und es daher notwendig ist, die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 weiter zu verstärken und zu evaluieren.
BESCHLUSS:
KAPITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
ARTIKEL 1. Gegenstand des vorliegenden Dekrets. Der Zweck dieses Dekrets ist die Änderung der Ausgangssperre und anderer sozialer Distanzierungsmaßnahmen, die im Rahmen des zur Bekämpfung von COVID-19 ausgerufenen Ausnahmezustands angeordnet wurden.
ARTIKEL 2. Gültigkeit des Dekrets Nr. 346-21. Die Verordnung Nr. 346-21 vom 26. Mai 2021 wird dahingehend geändert, dass die darin festgelegten Maßnahmen bis einschließlich Dienstag, 1. Juni 2021, in Kraft bleiben.
ARTIKEL 3. Gültigkeit der in diesem Dekret vorgesehenen Maßnahmen. Alle in diesem Dekret vorgesehenen Maßnahmen sind ab Mittwoch, dem 2. Juni, bis einschließlich Mittwoch, dem 9. Juni 2021, in Kraft, wobei die entsprechenden Behörden diese Maßnahmen überprüfen.
PARAGRAPH: Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, gelten alle in diesem Dekret vorgesehenen Maßnahmen für das nationale Hoheitsgebiet.
KAPITEL II SPEZIELLER GEMEINSCHAFTLICHER IMPFTAG IM GROSSRAUM SANTO DOMINGO UND DER PROVINZ SAN CRISTÓBAL.
ARTIKEL 4. besonderer gemeinschaftlicher Impftag. Von Donnerstag, dem 3. bis Sonntag, dem 6. Juni 2021 findet im Nationalen Distrikt und in den Provinzen Santo Domingo und San Cristobal ein spezieller Gemeinde-Impftag statt.
KAPITEL III – AUSGANGSSPERRE
ARTIKEL 5. Sperrstundenplan in Bezirken mit der höchsten Ansteckungs- und Positivitätsrate. In den folgenden Bezirken wird eine Ausgangssperre von Montag bis Freitag von 18:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens und an Samstagen und Sonntagen von 15:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens festgelegt:
a) Nationaler Bezirk. b) Provinz Azua. c) Provinz Bahoruco. d) Provinz Barahona. e) Provinz Dajabón. f) Provinz Elías Piña. g) Provinz El Seibo. h) Provinz Hato Mayor. i) Provinz Hermanas Mirabal. j) Provinz Independencia. k) Provinz La Romana. 1) Provinz María Trinidad Sánchez. m) Provinz Monseñor Nouel. n) Provinz Monte Cristi. 0) Provinz Monte Plata. p) Provinz Pedernales. q) Provinz Peravia. r) Provinz San Cristóbal. s) Provinz San José de Ocoa. t) Provinz San Juan. u) Provinz San Pedro de Macorís. V) Provinz Sánchez Ramírez. w) Provinz Santiago Rodríguez. (x) Provinz Santo Domingo; (y) Provinz Valverde.
PARAGRAPH: In diesen Abgrenzungen gilt täglich für weitere 3 Stunden ein freier Verkehr, der ausschließlich dem Zweck dient, Personen den Weg zu ihren jeweiligen Wohnsitzen zu ermöglichen. Demzufolge ist der Verkehr in derselben von Montag bis Freitag bis 21:00 Uhr und an Samstagen und Sonntagen bis 18:00 Uhr frei.
ARTIKEL 6. Sperrstunden in Bezirken mit einer geringeren Ansteckungs- und Positivitätsrate. In den folgenden Bezirken wird eine Ausgangssperre von Montag bis Freitag von 22:00 Uhr bis 5:00 Uhr und an Samstagen und Sonntagen von 21:00 Uhr bis 5:00 Uhr festgelegt:
a) Die Provinz Duarte. b) Die Provinz Espaillat. c) Die Provinz La Altagracia. d) Die Provinz La Vega. e) Die Provinz Samaná. f) Die Provinz Santiago. g) Die Provinz Puerto Plata.
PARAGRAPH: In diesen Abgrenzungen soll täglich bis 24 Uhr freier Verkehr herrschen, um den Menschen zu ermöglichen, zu ihren jeweiligen Wohnsitzen zu gehen.
ARTIKEL 7. andere Ausnahmen während der Sperrstunde, die bundesweit gelten. Während der Ausgangssperre dürfen sich im gesamten Staatsgebiet die folgenden Personen frei bewegen
a) Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind, wie z. B. Ärzte, Krankenschwestern, Bioanalytiker, paramedizinisches Personal, pharmazeutisches Personal und alle Personen, die an Gemeinschaftsimpftagen teilnehmen.
b) Personen mit einem medizinischen Notfall, die ein Gesundheitszentrum oder eine Apotheke aufsuchen müssen.
c) Ordnungsgemäß identifizierte Personen, die im privaten Sicherheitsdienst tätig sind.
d) Mitglieder der Presse und andere ordnungsgemäß akkreditierte Medien.
(e) Ordnungsgemäß ausgewiesene Fahrzeugführer und Techniker von Unternehmen und Institutionen, die Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Wasser, Telekommunikation und Müllabfuhr erbringen, ausschließlich bei der Ausübung ihrer Arbeitspflichten.
f) Bediener von Fahrzeugen, die in der inner- und zwischenstädtischen Verteilung von Waren, Vorräten und Treibstoff eingesetzt werden und ausschließlich bei der Ausübung ihrer Arbeitstätigkeit ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
(g) Personen, die in der Lebensmittel-, medizinischen und pharmazeutischen Industrie und im Handel tätig sind, sowie auf dem Weg zu und von ihrem Arbeitsplatz, sofern sie einen Ausweis eines von der Hochrangigen Kommission zur Prävention und Bekämpfung des Coronavirus zugelassenen Unternehmens mit sich führen.
h) Angestellte oder Auftragnehmer von Restaurants, Apotheken oder Lebensmittelgeschäften, die Hauslieferdienste für gekochte oder rohe