Santo Domingo.- Nein, wir haben August und nicht April und diese Meldung ist weder ein Aprilscherz noch ein Artikel um das Sommerloch zu füllen! Die Allgemeine Leitung des Irdischen Verkehrs (DGTT) in der Dominikanischen Republik hat eine neue Resolution (02-16) herausgegeben. Diese schreibt vor, dass schon ab dem kommenden Montag nur eine Person mit einem Motorrad fahren darf.
Insgesamt hat man jedoch die Motorradfahrer in drei Gruppen aufgeteilt und jeder Gruppe werden diverse Sondergenehmigungen zuteil. Die erste Gruppe sind Motorradfahrer die im Dienste des Personentransportes stehen, die Motoconchos. Die zweite Gruppe betrifft die Mensajeros, Motorradfahrer, welche im Auftrag von Unternehmen zum Beispiel Pakete und / oder Dokumente transportieren oder Gruppe drei, wo der Motorradfahrer sein Zweirad individuell für den Transport benutzt.
Ein weiterer Beschluss ist, dass im Falle der Motorradbenutzung nun auch die zweite Person einen Helm tragen muss.
Diese Maßnahme ist die Folge einer zweimonatigen Forschungs- und Beratungsarbeit zum Thema Sicherheit. Die Behörden wollen so die Kriminalität eindämmen, denn 80 % aller Überfälle werden von Motorrad-Gangstern ausgeübt die zu zweit unterwegs auf einem Zweirad sind.
Die Helmpflicht schreibt weiter vor, dass der Kopfschutz aus einem widerstandsfähigen und splitterfreiem Material sein muss. Der Sozius soll so im Falle eines Unfalls ebenfalls geschützt sein.
Die neue Resolution der DGTT sieht auch vor, dass ein Motoconcho nun eine reflektierende Weste tragen muss und diese muss auch nummeriert und registriert sein. So soll den Behörden eine Identifizierung des Fahrers erleichtert werden.
Mensajeros ist der Personentransport generell verboten, egal ob dieser gratis oder kostenpflichtig ist. Private Nutzer eines Motorrades müssen bei der DGTT eine Erlaubnis beantragen damit sie eine zweite Person auf dem Motorrad befördern dürfen. Je nach Argumentation kann die DGTT dann eine Erlaubnis erteilen oder auch ablehnen. Für eine positive Entscheidung muss der Antragsteller die Fahrzeugpapiere (Matricula) vorweisen, eine Versicherung und einen Helm. Gleichfalls wird geprüft ob das Motorrad in einem verkehrssicheren Zustand ist. In Artikel 5 der Resolution wird angegeben, dass die DGTT nach Mechanismen sucht, wie die Motorradfahrer einen Führerschein erlangen können. Die Anordnung gilt ab dem 15. August 2016.
Anmerkungen der Redaktion: Hier kann man nur sagen: HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH. Es sind eigentlich die normalsten Dinge der Welt, dass ein Motorrad in einem verkehrssicheren Zustand sein soll, der Fahrer wie auch Sozius einen Helm trägt, man einen Führerschein und eine Versicherung hat. Doch gerade diese banalen Dinge konnte man seit Jahrzehnten nicht durchsetzen. Nicht mal bei einem Fahrer! Die meisten Mopeds haben kein Kennzeichen, die Fahrer/innen fahren ohne Helm. Das Moped ohne Licht ist ein Normalzustand und oft fehlen auch andere wichtige Bestandteile an der Maschine.
Nun will man alle diese Punkte durchführen? Da muss man noch anmerken: die einzigen Fahrer die schon heute mit 2 Personen behelmt unterwegs sind, das sind genau die Verbrecher welche sich Dank Helm unkenntlich machen. Man darf gespannt sein wie die Behörden diese Resolution umsetzen wollen.
Titelfoto: Wenn man nur noch mit einer Person auf dem Zweirad fahren darf, dann kann man es sich ja bequem machen.