Dominikanische Republik: Oberster Gerichtshof verbietet Unternehmen, 10 % Trinkgelder zu verlangen

Die Dritte Kammer des Obersten Gerichtshofs (OGH) vertrat die Auffassung, dass das in Artikel 228 des Arbeitsgesetzbuchs vorgesehene obligatorische Trinkgeld nicht in die Rechnungen für Mahlzeiten und Getränke aufgenommen werden sollte, die an einem anderen Ort als dem Geschäft oder Handel, in dem sie verkauft werden, verzehrt werden („take out or delivery“).

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs wird die obligatorische Trinkgeldgebühr von 10 % nur auf die Scheine oder Rechnungen von Kunden angewandt, die Mahlzeiten oder Getränke in den Geschäften oder Betrieben verzehren, die diese verkaufen, und kann nicht auf den Betrag der Rechnungen für Produkte ausgedehnt werden, die in Hotels, Restaurants, Cafés, Bars oder anderen Betrieben gekauft werden, in denen Mahlzeiten oder Getränke zum Verzehr an verschiedenen Orten verkauft werden, heißt es in einer Erklärung.

„Dies gilt unabhängig davon, ob diese Lebensmittel oder Getränke von einem Angestellten des betreffenden Unternehmens befördert werden oder ob der Kunde einen Dritten, sei es eine natürliche oder juristische Person, bezahlt hat, dessen wirtschaftliche Tätigkeit in der Beförderung von Lebensmitteln oder Getränken besteht, die von anderen Unternehmen hergestellt wurden“, heißt es in dem Urteil.

In dem Vermerk wird darauf hingewiesen, dass das Gericht den Standpunkt des Nationalen Instituts für den Schutz der Verbraucherrechte (Proconsumidor) für richtig hält, wonach das gesetzliche Trinkgeld in Höhe von 10 % nur dann verlangt werden sollte, wenn der Verzehr innerhalb desselben Lokals erfolgt, und nicht in Fällen von „Lieferung oder Mitnahme“.

Die Entscheidung wurde von den Richtern Manuel Herrera Carbuccia, Rafael Vásquez Goico und Nancy I. Salcedo Fernández getroffen.

Anmerkung der Redaktion: Bereits vor Jahren galt diese Regelung, wurde jedoch vehement von Betrieben ignoriert, vor allem von Schnellrestaurants wie McDonalds, KFC usw., welche einen Autodrive-Service haben. Hier erscheint, trotz Verbot, die Servicesteuer von 10 %. Wieder ein Gesetz, welches mangels Kontrolle und Konsequenzen nicht erfüllt wird?

Quelle: Arecoa Foto: Areca

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