Dominikanische Republik: Parkplatzeigner haftet für Schäden und Diebstahl

Santo Domingo.- Der Oberste Gerichtshof der Dominikanischen Republik hat nach Einsicht diverser internationaler Jurisprudenz noch einmal festgestellt: Eigentümer und Verwalter von Parkplätzen welche zu Kaufeinrichtungen (Supermärkte / Einkaufszentren) gehören und Kunden Parkplätze anbieten, haften für Schäden an Fahrzeugen oder Diebstählen. 

Pro consumidor, die Verbraucherschutzbehörde der Dominikanischen Republik macht nochmals auf dieses Recht aufmerksam damit Kunden nicht unnötig einen Schaden erleiden der ihnen erstattet werden muss. Um diese Rechtsprechung deutlicher zu machen will man nun verbieten dass Parkplatzeigentümer keine Schilder aufhängen dürfen dass sie nicht verantwortlich sind für erlittene Schäden / Diebstähle. Damit können sich Anbieter von Parkflächen nicht aus der Verantwortung ziehen stellt Pro consumidor klar. 

Seit Oktober 2011 kämpft die Direktorin von Pro consumidor, Altagracia Paulino darum, dass man diese Rechte befolgt und die Rechtslage endgültig klargestellt wird. Dabei ist es unabhängig ob für die Parkfläche eine Gebühr erhoben wird oder der Parkplatz dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt wird. 

Die Verbraucher-Rechte sind festgehalten im Gesetz 358-05, Artikel 33 (d). Paulino weist auf eine Erläuterung eines chilenischen Richters hin der festgelegt hat dass der Handel nicht nur ein Kaufgebot unterbreitet, sondern die Bereitstellung des Parkplatzes ebenfalls ein Teil des Angebotes ist und somit die Aufsichtspflicht dem Parkplatzbetreiber obliegt. 

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