
SANTO DOMINGO.- Präsident Luis Abinader ordnete am heutigen Freitag per Dekret die Verlängerung aller Maßnahmen an, die zur Bekämpfung von Covid-19 in Kraft sind und die Teil des Ausnahmezustandes sind, der im Land aufgrund der Pandemie ausgerufen wurde,
Das Dekret der Exekutive hält alle Maßnahmen der sozialen Distanzierung und Ausgangssperren von Dienstag, den 9. bis Montag, den 22. dieses Monats in Kraft und weist darauf hin, dass die Behörden zu gegebener Zeit die Bestimmungen überprüfen werden.
Er erinnerte daran, dass die im Dekret 37-21 enthaltenen Maßnahmen festlegen, dass die Sperrstunde von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens gilt, während sie an Samstagen und Sonntagen von 17:00 Uhr bis 5:00 Uhr morgens gilt.
Das Dekret sieht zusätzlich 3 Stunden freien Verkehr pro Tag vor, damit die Menschen zu ihren jeweiligen Wohnorten gehen / fahren können.
Darin ist festgelegt, dass der freie Durchgang von Montag bis Freitag bis 22:00 Uhr und samstags und sonntags bis 20:00 Uhr gilt.
Er betont, dass die Maßnahmen Teil der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorbereiteten Strategie sind, um die staatliche Reaktion während der COVID-19-Pandemie zu leiten, die festlegt, dass Länder mit gemeinschaftlicher Übertragung, wie die Dominikanische Republik, Maßnahmen der physischen Distanzierung und Bewegungseinschränkungen ergreifen sollten, die den Kontakt von Menschen reduzieren, um die Sterblichkeit und die Kurve der Ansteckung der Krankheit zu verringern, sowie einen Teil des Drucks auf die Gesundheitsdienste zu lindern.
Soziale Distanzierung
Der Erlass bekräftigt die Pflicht zum Tragen von Masken in öffentlichen und privaten Räumen.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Einhaltung der anderen Maßnahmen und Protokolle zur sozialen Distanzierung, die von den entsprechenden Behörden beschlossen wurden, obligatorisch ist, und daran erinnert, dass die Nichteinhaltung mit den durch das Gesundheitsgesetz Nr. 42-01 festgelegten Bestimmungen sanktioniert wird.
Es bleibt auch verboten, Massenaktivitäten und Veranstaltungen, die die Agglomeration von Menschen beinhalten.
Die Regierung teilt mit, dass die Arbeitszeit im öffentlichen Sektor bis 3:00 Uhr nachmittags geht und dass 40 % des Personals der öffentlichen Angestellten, die nicht wesentlich für die Tätigkeit des Staates sind, ihre Arbeit durch Telearbeit (Homeoffice) fortsetzen.
Räume für die öffentliche Nutzung
Das Dekret bekräftigt auch, dass Menschen Freiflächen, wie z. B. Parks und Promenaden, für Aktivitäten ohne Menschenansammlungen und unter strenger Einhaltung der von den Gesundheitsbehörden festgelegten Gesundheitsprotokolle nutzen dürfen.
Sie legt fest, dass Orte, die dem Sport und der körperlichen Ertüchtigung gewidmet sind, wie z. B. Fitnessstudios, Kunden empfangen und in ihren Einrichtungen nur bis zu 60 % ihrer Gesamtkapazität arbeiten dürfen.
Ebenso dürfen Orte des Verzehrs von Speisen und Getränken in ihren Einrichtungen Kunden bis zu 60 % ihrer Gesamtkapazität empfangen, unter strikter Einhaltung der geltenden Sanitärprotokolle und ohne die Überschreitung von 6 Personen pro Tisch an den entsprechenden Orten.
Was die religiösen Aktivitäten betrifft, erinnert das Dekret daran, dass die Aktivitäten verschiedener Kirchen und anderer religiöser Konfessionen dreimal pro Woche abgehalten werden können, unter strikter Einhaltung der geltenden Gesundheitsprotokolle und ohne 60 % der Gesamtkapazität ihrer Einrichtungen zu überschreiten.
Der Tourismussektor wird weiterhin nach dem von den Gesundheitsbehörden festgelegten sektoralen Protokoll arbeiten.
Ausnahmen
Es wird auch bekräftigt, dass während der Sperrstunde nur Personen, die sich dem Gesundheitswesen widmen, und Bürger mit einem Notfall, die ein Gesundheitszentrum oder eine Apotheke aufsuchen, sich frei bewegen dürfen.
Während der Ausgangssperre dürfen sich ordnungsgemäß identifiziertes Sicherheitspersonal, Mitglieder der Presse oder akkreditierter Medien sowie Anbieter von Energie-, Wasser-, Telekommunikations- und Müllabfuhrdiensten während der Ausgangssperre bewegen, sofern sie ihre Aufgaben erfüllen und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.
Darüber hinaus Betreiber von Fahrzeugen, die mit der Verteilung von Waren, Vorräten und Treibstoff befasst sind, sowie Personen, die in der Industrie, im Lebensmittelhandel, im medizinischen und pharmazeutischen Bereich tätig sind, sofern sie von der Hochrangigen Kommission zur Prävention und Bekämpfung des Coronavirus autorisiert sind.
Ebenso Angestellte oder Auftragnehmer von Unternehmen, die Heimdienste anbieten, die sich bis 11:00 Uhr nachts ausschließlich in Ausübung ihrer Funktionen im Verkehr bewegen dürfen, sowie internationale Passagiere und Personen, die sie transportieren, ordnungsgemäß gekennzeichnet im Transit zu oder von Häfen und Flughäfen.
Quelle: almomento