Santo Domingo.- Das Verfassungsgericht (TC) der Dominikanischen Republik traf am Montag eine wichtige Entscheidung für Fahrzeughalter. Bisher hat die AMET bei Verstößen gegen das Verkehrsgesetz 241 oft Autos und auch Zweiräder beschlagnahmt. Diese Maßnahme erklärt das TC für eine ungerechtfertigte Strafe, Verstöße werden durch Geldstrafen geregelt, nicht durch Beschlagnahmungen.
Nur bei Übertretungen des Strafgesetzbuches sind Datenerfassung und Ausstellung des Bußgeldbescheides gerechtfertigt. Mit dem besagten Formular kann der Verkehrsteilnehmer dann die Strafe bezahlen – oder auch ein Gerichtsverfahren anstreben und dagegen Einspruch erheben.
Bei Fällen wo der Fahrzeughalter zum Beispiel nicht fahrtüchtig ist, kann ein Freund oder Familienmitglied das Fahrzeug weiter führen. Im Falle dass der Fahrzeugführer allein ist kann die AMET das Fahrzeug an einen öffentlichen und einsehbaren Platz abstellen von dem aus später das Fahrzeug problemlos abgeholt werden kann.
(Anmerkung der Redaktion: Leider fehlt bei dem Originalartikel das Aktenzeichen zu diesem Beschluss des Verfassungsgerichtes. Aber auf jeden Fall sollte man eine Beschlagnahmung widersprechen. Anders sieht es wohl aus wenn man nicht nachweisen kann dass man Fahrzeugpapiere hat, dann könnte ja ein Diebstahl vorliegen.)