Santo Domingo.- Das Verfassungsgericht der Dominikanischen Republik (Tribunal Constitucional – TC) hat vor kurzem bestimmt dass weder die Nationalpolizei (PN) noch die Verkehrspolizei (AMET) Fahrzeuge beschlagnahmen dürfen (wir berichteten). Die Beschlagnahmung eines Fahrzeuges darf nur mit einer richterlichen Anordnung erfolgen, so das TC weiter. Wird ohne diese ein Fahrzeug einbehalten, so stehen dem Halter pro Tag 50.000 RD$ an Entschädigung zu.
Ohne den richterlichen Beschluss verstößt eine Beschlagnahme gegen die Artikel 6/8/40 und 51 der Verfassung und gegen den Artikel 8 des Amerikanischen Abkommens.
Diese Meldung fand reges Interesse bei der Bevölkerung denn Tausende von Bürgern erleben immer wieder die Beschlagnahmung von Motorrädern, Autos und Geländewagen wenn es Gesetzesverstöße gibt (unter anderem Helmpflicht, fehlendes Zubehör).
Die Richter des TC weiter: Es ist nicht die Aufgabe der AMET ein Fahrzeug einzubeziehen und die Polizei darf dies nur,w enn der Halter dazu seine schriftliche Genehmigung erteilt. Das Urteil des Verfassungsgerichtes hat die Nummer 002115.
Die Stiftung „Justicia & Transparencia“ (FJT) bittet nun darum, dass die Agenten der PN und AMET das Urteil des TC befolgen.