Dominikanische Republik verhängt Alkohol-Verkaufsverbot am Karfreitag

 

Santo Domingo.- Es hat bereits Tradition in der Dominikanischen Republik: Am Karfreitag gilt striktes Alkoholverkaufsverbot. Ebenso müssen Unterhaltungszentren und Verkaufsstellen von Alkohol um Mitternacht geschlossen werden. Die Schließungszeit gilt auch für den Ostersamstag. Die sonst übliche verlängerte Öffnungszeit bis 2 Uhr morgens gilt nicht in der Osterwoche.

Jose Fadul, Minister für Inneres und die Polizei weist weiter darauf hin dass man es nicht genehmigt dass in öffentlichen Straßen und auf Gehwegen Schwimmbäder aufgestellt werden. Diese behindern den Verkehr und die Polizei wird die Einhaltung dieser Anordnung kontrollieren. Diese Anordnung gilt jedoch nur, wenn die Schwimmbäder in der Nähe von Autobahnen, Avenidas (Alleen), Schnellstraßen, Nationalstraßen und anderen Hauptverkehrswegen stehen, sowie in der Nähe von Unterhaltungszentren / Colmadones / Drinks oder Liqeur Stores.

Aus Sicherheitsgründen ist die Ausgabe von Bierflaschen oder anderen Getränken in Glasbehältern verboten. Serviert wird daher in Plastikbechern oder als Ausgabe gibt es Bierdosen statt Bierflaschen.
Dennoch ist mit übermäßigem Alkoholgenuss zu rechen. Wenn am Karfreitag kein Alkohol verkauft werden darf, dann deckt man sich ausnahmsweise mal mit Voraussicht vorher mit dem „Stoff“ ein.

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