Es ist eines der Hauptthemen im Tourismus, was darf man mitnehmen, was verstößt gegen das Gesetz? Viele Urlauber packen etwas in ihre Koffer, im Glauben man habe ja dafür bezahlt. Andere sehen es als reine Souvenir – Jagd, den Verstoß gegen ein Gesetz sehen sie nicht. Andererseits leiden die Betreiber von Hotels und Vermieter von Ferienwohnungen unter einem großen Schwund an Einrichtungsgegenständen.
Das Handtuch, der Aschenbecher, Badelatschen und Bademantel, bis hin zu Bügeleisen und Fernseher, Bildern und anderen Einrichtungsgegenständen – es gibt nicht viel, was in den Koffern eines Touristen keinen Platz findet. Servietten, Kugelschreiber, Notizblocks und Briefpapier, Gläser und viele Dinge mehr haben gerade dann einen Reiz für den Touristen, wenn ein „Branding“ vorhanden ist. Es ist einem nicht peinlich, dem Freunden das Hilton – Handtuch zu zeigen, oder das vom Barceló Hotel, oder oder. Schaut her, da war ich!
Unbestritten, ob kleine Hotelseifen, Shampoos und Rasierer, Nagelfeilen oder Nähzeug, all diese Dinge sind Annehmlichkeiten, die das Hotel seinen Gästen zur Verfügung stellt. Sie gelten als bezahlt, dürfen problemlos mitgenommen werden, allerdings ist das Hotel nicht verpflichtet, diese Dinge täglich zu erneuern! Schließlich sind diese Aufmerksamkeiten als Notfall – Lösung gedacht, wenn man seinen Rasierer, seine Zahnbürste oder den Kamm vergessen hat.
Die anderen Kleinigkeiten, dazu zählen Briefpapier, Notizblocks und Kugelschreiber, auch dies darf man mitnehmen, sogar die Badeschlappen, die man zu Hause sicher noch einige Tage auftragen kann, bevor sie ihren Halt versagen und sich auflösen. Komplizierter wird es schon beim Wäschebeutel. Einige Hotels bieten einen Wäscheservice an, aus diesem Grund gibt es im Hotel Plastikbeutel für die Aufnahme von Schmutzwäsche. Sofern man seine Kleidung reinigen will, kann man diese Plastik – Wäschebeutel auch nutzen. Man kann sie auch mitnehmen. Andererseits sind einige Hotels umweltbewusster, setzen auf Stoffbeutel für Schmutzwäsche. Diese Textilbeutel sind Eigentum des Hotels, für den Mehrfachgebrauch bestimmt und nicht zum Mitnehmen für den Hotelgast gedacht.
Viele Hotels verteilen an Gäste auch andere Annehmlichkeiten, Süßigkeiten wie Bonbons, Schokoladen, Chips und kleine Kaffeeportionen. Diese sind zum Verzehr gedacht, seitens der Hotelleitung hat man kein Problem, wenn der Gast sich seine Portion mit nach Hause nimmt. Auch hier gilt, im Gegensatz zur Bestückung der Minibar, dass man diese kleinen Extras nicht jeden Tag erneuern muss!
Ein klarer Diebstahl liegt vor, wenn der Hotelgast Handtücher, Bademäntel, Zeitungen, Bücher, Kopfkissen, Bettwäsche, Geschirr und andere Einrichtungsgegenstände mitnehmen will. Das gilt natürlich erst recht für Mobiliar. Bügeleisen, Fernseher, Elektrogeräte und andere Einrichtungsgegenstände gehören dem Hotel, hier ist die Mitnahme ein Verbrechen, klar als Diebstahl zu definieren, selbst wenn es nur ein einfacher Aschenbecher ist.
Da sich die Kontrolle als schwierig darstellt gehen immer mehr Hotelketten dazu über, einige Gerätschaften und Einrichtungsgegenstände mit kleinen Chips zu sichern. Beim Verlassen des Hotels wird ein stiller Alarm ausgelöst, wenn man gekennzeichnete Einrichtungsgegenstände im Gepäck hat. Abgesehen von der Peinlichkeit macht man sich eines Verbrechens schuldig. Viele Hotels verzichten allerdings auf eine offizielle Anzeige, statt dessen berechnen sie die entwendeten Gegenstände und dieser Betrag liegt deutlich über dem Warenwert. Der Hotelgast kann dann entscheiden: zahlt man sehr viel Geld für das Hotelhandtuch, sein Souvenir? Oder lässt man es auf eine Anzeige ankommen?