DomRep: Dürfen Polizeibeamte das Fahrzeug eines Bürgers ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen?

Santo Domingo.- Am Dienstag kam es zu einem Zwischenfall zwischen zwei Beamten der Nationalen Polizei und einem jungen Mann, der sich weigerte, sein Fahrzeug ohne Durchsuchungsbefehl durchsuchen zu lassen.

Ist für die Durchsuchung eines Fahrzeugs durch Polizeibeamte eine richterliche Anordnung erforderlich?

Der Strafrechtler Cándido Simón erklärt in diesem Zusammenhang, dass das Gesetz den Polizeibeamten die Möglichkeit gibt, Fahrzeuge zu kontrollieren, sofern sie hinreichend verdächtig sind.

„Im Prinzip ja, aber die Bedingung in der Strafprozessordnung ist, dass es sich um einen begründeten Verdacht handeln muss. Ein Richter wird entscheiden, ob es für eine Person zumutbar ist, ein Verdächtiger zu sein oder nicht“, sagte er.

Der Jurist erläuterte, dass es eine Auslegungssache sei, was ein begründeter Verdacht sei, aber das Gesetz eröffne der Polizei die Möglichkeit, eine Kontrolle durchzuführen.

„Angenommen, die DNCD (Nationale Drogenkontrollbehörde) führt eine Operation durch oder DNCD-Agenten sehen verdächtige Personen, dann können sie diese durchaus sechs Stunden lang festhalten und ihre Sachen durchsuchen, sogar sechs Stunden lang ohne Gerichtsbeschluss und ohne die Staatsanwaltschaft zu informieren“, sagte er.

Er fügte hinzu: „Wenn sie beschließen, ihn länger als sechs Stunden festzuhalten, müssen sie ihn dem Staatsanwalt übergeben, und der Staatsanwalt hat 18 Stunden Zeit, ihn einem Richter vorzuführen“.

Der Anwalt argumentierte, dass der Beamte im Falle der Weigerung einer Person, sich durchsuchen zu lassen, diese auf die Wache bringen und einen Staatsanwalt anrufen sollte.

„Und wenn die Polizei unter diesen Umständen Gegenstände eines Verbrechens findet, z. B. eine illegale Waffe, eine bei einem Raubüberfall verwendete Waffe, eine gestohlene Waffe, gestohlene Gegenstände im Kofferraum des Fahrzeugs, eine entführte Person, verlangen Sie dann einen Durchsuchungsbefehl für jedes Auto, das vorbeifährt, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person in diesem und jenem Fahrzeug entführt wurde? Nein, nicht vernünftig“, sagte er.

Die dominikanische Strafprozessordnung sieht diesbezüglich Folgendes vor:

„Art. 177 – Kollektivsuche. In den Fällen, in denen es ausnahmsweise und präventiv notwendig ist, eine kollektive Durchsuchung von Personen oder Fahrzeugen durchzuführen, muss der Polizeibeamte zuvor die Staatsanwaltschaft informieren“.

Auf die Frage nach dem Vorfall zwischen dem jungen Mann und den Beamten sagte der Sprecher der Nationalen Polizei, Diego Pesqueira, er werde den Fall untersuchen.

„Wenn es der Polizei nicht erlaubt wäre, Fahrzeuge zu durchsuchen, gäbe es keinen Grund dafür, denn was glauben Sie, wie mit Drogen und Waffen umgegangen wird, nämlich weil sie Fahrzeuge durchsuchen“, sagte er.

Quelle: Diario Libre

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